Über uns
Service
Preise
Kontakt
Impressum
Bestellung
AGB
Sendungsverfolgung

OPExx Würzburg
Inh.Hartmut Klein
Ein Partnerunternehmen der KEP AG

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

Stand 01.09.2004

01. Die Beförderung erfolgt auf der Basis des Handelsgesetzbuches (HGB), bei grenz-        überschreitendem Verkehr gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) sowie der nachfolgenden Bedingungen. Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (OPExx) kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebotes von OPExx an den Auftraggeber zustande.

02. Zustellung und Auslieferung von Sendungen erfolgt nur gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstigen Personen, von denen nach Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen befugt sind. OPExx bestimmt die Versendungsart sowie den Versendungsweg. OPExx ist berechtigt, andere Transportunternehmen mit der Beförderung der Sendung zu beauftragen.

03. Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach mündlicher bzw. schriftlicher Einzelabsprache. Rechnungen werden alle 10 Tage erstellt und sind sofort rein netto Kasse fällig. OPExx ist berechtigt, bei fälligen Rechnungen Sendungen solange zurückzuhalten, bis das Konto ausgeglichen ist. Die Erstellung von Einzelrechnungen ist gegen ein zusätzliches Entgelt in angemessener Höhe möglich. Im Falle des Zahlungsverzugs ist OPExx berechtigt, dem Auftraggeber je angefangenen Kalendermonat 1 % Zinsen zu berechnen. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

04. Von der Ausnahme zur Beförderung ausgeschlossen sind Güter von besonderem Wert. Darunter fallen Münzen, Banknoten, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, lose Metalle, Kunstwerke, Dias mit einem Wert von über EUR 5,- sowie alle Sendungen deren Wert EUR 7.500,- überschreitet. Ausgeschlossen sind ferner Waren, welche durch die Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen und gefährden, die Fäulnis und schnellem Verderben ausgesetzt sind und gefährliche Güter, für welche Dokumentations- oder Kennzeichnungspflicht nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse vorgeschrieben ist. Dasselbe gilt für Güter, welche Bestandteile der Bestimmungen der IATA sind. Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle dem Beförderungsverbot nach § 2 des Postgesetzes unterliegenden Sendungen. Werden derartige Güter ohne besonderen Hinweis übernommen, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstehenden Schaden. OPExx ist berechtigt, Sendungen aufgrund Inhaltserklärung gem. den Versandpapieren gegebenenfalls zurückzuweisen.

05. Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemässe Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen. Jede Sendung muss mit einem entsprechenden Versandauftrag versehen sein. Der Versandauftrag muss ordnungsgemäß an der Sendung befestigt werden. Jede Sendung gilt als Einzelsendung. Sendungen, die nach dem Ermessen von OPExx unzulänglich verpackt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte eine Sendung falsch adressiert sein, so wird OPExx die Sendung an den Absender auf dessen Kosten zurücktransportieren.

06. Für den Verlust oder Beschädigung der Sendung haftet OPExx bei nationalen Direktfahrten dem Auftraggeber mit 8,33 Sonderziehungsrechten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung (§ 431 HGB) oder bis zu maximal 500,- EUR, je nachdem welcher Betrag höher ist, sowie auf Ersatz der Fracht, der öffentlichen Abgaben und sonstigen Kosten aus Anlass der Beförderung. Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungssumme nach dem Rohgewicht der gesamten Sendung, wenn dadurch die gesamte Sendung entwertet ist, sonst nur nach dem Rohgewicht des beschädigten oder verlorenen Teils der Sendung.

07. Versicherungsschutz durch eine Speditionsversicherung (SpV) besteht nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit gegen Zuschlag - Schäden, für welche OPExx infolge Haftungsbegrenzung nicht aufzukommen hat, gesondert zu versichern. Der Auftraggeber wird OPExx bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich eigener Versicherer freistellen, die über die OPExx im Rahmen der vorliegenden Bedingungen zugestandene Haftung hinausgehen. Tritt ein Schadensereignis ein, welches voraussichtlich zu einem Ersatzanspruch führen wird, so ist OPExx unverzüglich vom Auftraggeber zu unterrichten. Dieser hat folgende Belege vorzulegen: Versandanzeige mit Schadenvermerk, Originalrechnung über das vom Schaden betroffene Gut.

08. Bei Nicheinhaltung der Zustellziele verzichtet OPExx auf das Entgelt für die Sendung und verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Beförderungsentgeltes. Darüber hinaus verzichtet OPExx bei Terminsendungen auf den Terminzuschlag, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Hiervon ausgenommen sind Höhere Gewalt sowie Unfall, Streik o.a.

09. Zum Schutz der am Postverkehr Beteiligten hat der Gesetzgeber den Unternehmen, welche Postdienst erbringen oder daran mitwirken, besondere Verpflichtungen zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datenschutzes auferlegt. Diesen Verpflichtungen hat sich auch die OPExx unterworfen und verfügt über einen Datenschutzbeauftragten.

10. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt ersatzweise die entsprechende Bestimmung aus dem HGB sowie dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR).

11. Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag enstehenden Rechststreitigkeiten ist Würzburg.

12. Diese AGB ersetzen die AGB aus der Preisliste vom 01/2001.